Angewendete International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC)


Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG und ihrer Tochtergesellschaften wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. IFRIC 11 „IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions“ und IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“ waren im Geschäftsjahr 2008 mangels Relevanz für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Lufthansa Konzerns nicht anzuwenden. IFRIC 12 wurde zudem noch nicht von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interactions“ wurde nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, freiwillig bereits im Geschäftsjahr 2008 berücksichtigt. IFRIC 14 hatte keine materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Lufthansa Konzerns. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist somit in vollem Umfang gegeben.

Ergänzend wurden die nach § 315 a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Deutschen Lufthansa AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der in Mio. EUR aufgestellte Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt.

Der Konzernabschluss 2008 wird vom Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG in seiner Sitzung am 10. März 2009 geprüft und gebilligt und ist damit zur Veröffentlichung freigegeben.