53) Honorar des Abschlussprüfers


Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

 

in Mio. €

2008

2007

Abschlussprüfung

3,0

2,9

Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen

0,7

0,2

Steuerberatungsleistungen

0,5

0,4

Sonstige Leistungen

0,9

0,6

Gesamt

5,1

4,1

Im Ausland wurden zusätzlich mit Gesellschaften des weltweiten PricewaterhouseCoopers-Verbundes folgende Honorare als Aufwand erfasst:

 

in Mio. €

2008

2007

Abschlussprüfung

1,8

1,6

Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen

0,3

0,1

Steuerberatungsleistungen

0,4

0,8

Sonstige Leistungen

0,1

0,1

Gesamt

2,6

2,6

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